Was würdest Du als Landrat verändern?
Wo kann die Kreisverwaltung noch besser werden?
Teile mir Deinen Vorschlag mit. Denn es ist Dein Landkreis und Deine Kreisverwaltung.
Hallo und herzlich willkommen!
Ich freue mich über Dein Interesse.
Hier erfährst Du mehr über mich und meine Kandidatur.

Mut zum Machen und anderen Mut machen – beides treibt mich an. Wer mich kennt, der weiß: ich will Lösungen statt ausreden und entscheiden statt aussitzen.

Was würdest Du als Landrat verändern?
Wo kann die Kreisverwaltung noch besser werden?
Teile mir Deinen Vorschlag mit. Denn es ist Dein Landkreis und Deine Kreisverwaltung.
In den sozialen Medien teile ich persönliche Einblicke und zeige, was sich in unserem Landkreis bewegt.
Am 23. Februar 2026 sind gegen mich schwere Vorwürfe erhoben worden, die bereits ab dem 24. Februar ungeprüft über die Medien verbreitet wurden. Ich habe ein maximales Interesse an einer schnellen und umfassenden Aufklärung und habe deshalb selbst ein Disziplinarverfahren gegen mich beantragt, um eine Beschleunigung der Aufklärung zu erreichen.
Am 17. März 2026 hat mich das Innenministerium vorläufig suspendiert. In seiner Pressemitteilung schreibt das Ministerium, dass weiterhin die Unschuldsvermutung für den Landrat gilt. Mit der Suspendierung ist „keine wertende Vorfestlegung des disziplinarrechtlichen Ergebnisses“ verbunden, betont das Ministerium.
Von den 28 Anschuldigungen verfolgt das Innenministerium zwölf Anschuldigungen weiter. Zu diesen Punkten schaffe ich hier Klarheit. Machen Sie sich selbst ein Bild.“
Die Mietvertragsänderung ist erfolgt, um nach einer erheblichen Senkung vor meiner Amtszeit wieder eine Marktüblichkeit sicherzustellen und damit den Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Landkreis zu vermeiden, die in der Folge Nachteile für den Landkreis gehabt hätte. Der neue Mietvertrag wurde im Februar 2022 unterzeichnet und trat über ein Jahr später, zum April 2023, in Kraft. Die Erste Kreisrätin Fragel und die Kreisrätin Dornieden waren in den Vorgang eingebunden. Es gab damit mehr als ein Jahr lang die Möglichkeit Einwände geltend zu machen (verwaltungstechnisch = "remonstrieren"). Das ist nicht geschehen.
Der Vorwurf: Der Landrat hat im Jahr 2022 veranlasst, die an die Osteroder Kreiswohnbau zu zahlende Miete für die Berufsbildenden Schulen II in Osterode deutlich zu erhöhen.
Es lag gar kein Fehlverhalten beim Dezernenten vor, so dass ein Disziplinarverfahren gegen ihn keine Grundlage hatte. Es ist auch niemand abgemahnt worden. Der Sachverhalt ist falsch dargestellt.
Der Vorwurf: Während der Landrat im Urlaub war, hat die Personalabteilung ein Zwischenzeugnis für eine Mitarbeiterin ausgestellt. Der Landrat soll diese abgemahnt und versucht haben zu unterdrücken, dass der betroffene Dezernent zu seiner Entlastung ein Disziplinarverfahren.
Es gab eine Kommission, die einstimmig zwei Bewerber ausgesucht hat, wovon der eine seine Bewerbung zurückgezogen hat. Kreisrat Finger ist federführend in den Prozess eingebunden gewesen. Es gibt eine E-Mail, die den freiwilligen Rücktritt des Bewerbers belegt. Die Behauptung, der Landrat hätte dem Zweitplatzierten gesagt, seine Bewerbung sei ‚aussichtslos‘, stimmt nicht.
Ein wesentlicher Teil der Akten, die sogar von den Beschwerdeführern erstellt wurden und die den korrekten Ablauf des Verfahrens belegen, wurden dem Ministerium nicht übermittelt. Dazu zählen der Auswahlvermerk, E-Mails und ein Protokoll aus einer nicht öffentlichen Personalausschuss-Sitzung.
Der Vorwurf: Der Landrat soll manipulierend in den Bewerbungsvorgang für die Leitungsstelle Recht und Innere Dienste eingegriffen haben.
Dieses Versprechen existiert nicht. Richtig ist: der Kreisausschuss hat noch darüber zu entscheiden, ob die Mitarbeiter bei der Schließung der Kreisverwaltung zwischen Weihnachten und Silvester sich einen Tag individuell fortbilden sollen und dies als Home-Office und damit als Arbeitszeit anerkannt wird.
Der Vorwurf: Der Landrat soll bei der Personalversammlung im Februar 2026 versprochen haben, allen Mitarbeitenden im Dezember 2026 einen freien Tag zu schenken.
Erste Kreisrätin Fragel hatte geprüft, ob eine existierende Website für den Klimasparbrief (eine Initiative des Landrates) durch den Landkreis übernommen werden durfte. Entgegen einer ersten positiven Zusage hat sie diese später zurückgenommen. Es ist kein Cent geflossen. In diesem Zusammenhang hat die Staatsanwaltschaft nach Strafanzeigen des Unternehmers (lr-consult.de) bereits Strafverfahren gegen die Beschwerdeführer eingeleitet.
Der Vorwurf: Öffentliche Gelder sollen an einen ehemaligen Wahlkampfberater mit Bezug zum Klimasparbrief gegangen sein.
Diese Anschuldigung basiert auf einer falschen Tatsachenbehauptung. Tatsächlich ist in einer E-Mail vom 26. August 2024 zu lesen, dass die Erste Kreisrätin Fragel den Gebührenverzicht selbst verfügt und die Umsetzung angewiesen hat. Sie ließ ihre Entscheidung ohne Wissen des Landrates sogar im Nachgang juristisch prüfen. Es sind keine Schäden für den Landkreis aufgrund ihrer Entscheidung entstanden und dem Verein wurde geholfen.
Der Vorwurf: Der Landrat soll den Verzicht auf Abfallgebühren gegenüber dem TC Gieboldehausen verfügt haben, der durch Brandstiftung geschädigt wurde. Entgegen fachlicher und rechtlicher Einordnung soll der Landrat ein öffentliches Interesse für den Gebührenverzicht gesehen haben.
Verbraucherschutz ist wichtig. Der Landkreis lief Gefahr Hygienemängel nicht mehr veröffentlichen zu dürfen, weil der Begriff "ekelerregend" nicht korrekt verwendet wurde. Der Landrat hat angewiesen, anstelle dieses Begriffs einfach bestehende Mängel präzise zu formulieren.
Zudem hat er seinen Unmut über einen Sachverhalt vehement und deutlich gegenüber einer Mitarbeiterin vorgetragen. Das war nicht schön und tut ihm leid.
Der Vorwurf: Der Landrat soll sich gegenüber einer Mitarbeiterin im Ton vergriffen haben. Der Landrat soll angewiesen haben, den Begriff „ekelerregend“ nicht mehr zu verwenden, obwohl dieser Begriff zu nutzen wäre.
Grundsätzlich besteht ein Recht auf Bauen in Deutschland. Daher ist nicht zu prüfen, warum etwas nicht geht, sondern wie es gehen kann. In diesem Fall ist der Landrat zu einer anderen Rechtsauffassung gekommen als seine Fachabteilungen. Die Entscheidung hält er für korrekt.
Der Vorwurf: Der Landrat soll einen positiven Bauvorbescheid für ein Unternehmen in Bovenden ausgestellt haben, der für ein Firmengelände eine Ausfahrt für Lkw ermöglichte. Dieser Bauvorbescheid sei rechtswidrig.
Die Baugenehmigung war nicht verwirkt, weil es zwar Abweichungen gab, aber sie vertretbar waren. Ein Änderungsantrag reichte daher aus. Der Landrat hat niemanden eingeschüchtert.
Den Vorgang hat der Landrat im Sinne der Sache legal beschleunigt. Die Mail, die er weitergeleitet hat, war kein interner Vermerk. Den Inhalt hätte der Anwalt ohnehin über die Akteneinsicht einsehen dürfen.
Der Vorwurf: Der Landrat soll verfügt haben, dass die Baugenehmigung für einen Supermarkt in Bovenden Bestand hat, obwohl diese verwirkt gewesen sei. Der Landrat soll die Dezernentin und den Fachbereichsleiter eingeschüchtert haben, so dass sie gegen die Entscheidung nicht vorgegangen sind. Der Landrat soll eine interne E-Mail an den gegnerischen Anwalt weitergeleitet haben.
Der Landrat hat keine Jugendhilfeleistungen untersagt. Wie eine E-Mail belegt, hat er angewiesen, Doppelstrukturen zu vermeiden, die doppelt hätten finanziert werden müssen.
Der Vorwurf: Der Landrat soll in seinem vorherigen Amt als Sozialdezernent die rechtswidrige Anweisung gegeben haben, bei Flüchtlingsfamilien keine Jugendhilfe zu leisten.
Der Landrat hat angewiesen, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht am Wochenende aus der Aufnahmebehörde in Friedland abgeholt werden. Grund war u.a. die extrem hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Demnach sollten die unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge aus dem Lager Friedland erst am Montagmorgen von Mitarbeitern des Jugendamtes abgeholt werden, wenn sie am Freitagnachmittag in Friedland eintrafen. Für junge Menschen, die nach einer langen und beschwerlichen Flucht endlich in Sicherheit sind, sollte dies keine Zumutung sein.
Der Vorwurf: Der Landrat soll in seinem vorherigen Amt als Sozialdezernent die rechtswidrige Weisung erteilt, keine unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Obhut zu nehmen, die in der Landesaufnahmebehörde in Friedland aufgenommen worden sind.
Für diese Behauptung werden weder Belege genannt noch existieren sie. Weder durch eine anonyme Mitarbeiter-Befragung aus Oktober 2025, noch in der Krankenstatistik der letzten Jahre oder beim Personalrat hat es irgendwelche Hinweise darauf gegeben, die diese Behauptung belegen würden
Der Vorwurf: In der Kreisverwaltung existiere ein "Klima der Angst".
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